Info: Rentenberatung Landkreis Verden
Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken abdecken. Vor einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht zunächst immer der Rentenantrag. Gleichgültig, ob Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, ob Sie erwerbsgemindert sind oder ob Ihr Ehepartner gestroben ist und Sie eine Witwen- oder Witwerrente beanspruchen wollen:
Ohne Antrag keine Rente!
Welche Unterlagen sind zum Rentenantrag notwendig ?
- Geburtsurkunde / Sterbeurkunde / Heiratsurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
- Bescheinigungen, wenn vorhanden, über Wehr-, Ersatz- und Kriegsdienstzeiten, Zeiten der Gefangenschaft oder Verfolgung, Bundesvertriebenenausweis
- Lehrvertrag und Gesellenbrief / Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches (auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder Sie durch die Prüfung gefallen sind)
- Gültiger Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern - wichtig für Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
Die oben genannten Unterlagen werden im Original benötigt (keine Fotokopien). Außerdem sind folgende Unterlagen vorzulegen beziehungsweise Auskünfte zu geben:
- Chipkarte der Krankenkasse
- Steueridentifikationsnummer
- internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
Wenn Sie Fragen bezüglich der Rente, über Rechtsansprüche sowie Beschaffung von verlorenen Versicherungsunterlagen haben, wenden Sie sich an
- Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung,
Beratungszentrum Verden
Roggenkamp 1, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 - 9 14 50
E-Mail: beratung.in.verden@drv-bsh.de
Internet: www.deutsche-rentenvericherung.de - oder an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, hier erhalten Sie auch die Adressen von weiteren Beratungsmöglichkeiten zum Beispiel durch die Versichertenältesten. Oft werden auch in den Rathäusern regelmäßig Rentenberatungen angeboten,
- oder an Ihren Rentenversicherungsträger (Adress auf Ihrer Rentenauskunft).